
Es ist nicht zu überhören: Lautstark haben die Vögel den Frühling eingeläutet. Die Balz- und Revierrufe von Austernfischern, Lachmöwen und Rotschenkeln erfüllen die Luft über Küste und Inseln. Am 1. April beginnt offiziell die Brut- und Aufzuchtzeit auch im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Aus diesem Anlass erinnert die Nationalparkverwaltung an die wichtigsten verbindlichen Regeln zum Schutz der Vogelwelt: Hunde müssen an die Leine, alle Brutgebiete dürfen nur auf zugelassenen, markierten Wegen betreten werden und das Drachensteigen ist grundsätzlich verboten.
Die Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft gilt übrigens landesweit in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli. Im Nationalpark und auch anderen Schutzgebieten gilt sie ganzjährig! Ebenso darf die Ruhezone des Nationalparks das ganze Jahr über nur auf den Wegen betreten werden. Zusätzlich gilt das Wegegebot jetzt während der Brut- und Aufzuchtszeit auch in der Zwischenzone des Nationalparks (bis 31. Juli). Die Flächen und Wege sind vor Ort gekennzeichnet.
Die häufigsten Störungen von Brut- und auch Rastvögeln werden durch frei laufende Hunde verursacht. Doch auch Drachen lösen bei wild lebenden Vögeln den natürlichen Fluchtinstinkt aus: Die Eltern verlassen das Nest, und bis die Störung verschwunden ist, sind Eier oder Küken ungeschützt vor Kälte, Nässe, Hitze und natürlichen Fressfeinden. Je öfter das vorkommt, desto größer die Gefahr, dass der Nachwuchs zugrunde geht.
„Vernunft und die Liebe zur Natur und Tieren sollten genügen, um Störungen aus dem Nationalpark und Weltnaturerbe fernzuhalten“, sagt Arndt Meyer-Vosgerau, stellvertretender Leiter der Nationalparkverwaltung. Appelliert wird an die Einsicht aller, aber: „Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss auch mit Ahndung und Bußgeldern rechnen!“ Die fallen noch drastischer aus, wenn sich jemand erdreistet, Eier aus den Nestern zu stehlen.
Außerhalb des Nationalparks bzw. der empfindlichsten Bereiche gibt es ausgewiesene Plätze, wo Hunde frei laufen oder Drachen zum Himmel steigen dürfen. Für Kitesurfer wurden eng begrenzte Flächen zugelassen und markiert. Außerhalb dieser Bereiche ist das Kitesurfen im Nationalpark streng verboten: „Da kennt die Wasserschutzpolizei keinen Spaß.“
Presseinformation vom 30.3.2012 - Pressefoto zum Download